Standardtarif für Senioren
Der Grundgedanke für den Standardtarif war, einen Tarif anzubieten, der auch denjenigen den Fortbestand der privaten Krankenversicherung ermöglicht, die aufgrund eines geringerem Einkommens auf einen günstigen Tarif angewiesen sind. In erster Linie richtet sich der Standardtarif an Rentner, also an Personen, die alter sind als 65 Jahre und in der privaten Krankenversicherung länger als zehn Jahre lang vollversichert sind.
Daneben können auch länger als zehn Jahre privat Vollversicherte, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt oder Beamte innerhalb der ersten sechs Monate nach Verbeamtung, die sich aufgrund von Vorerkrankungen nur mit Risikozuschlag privat krankenversichern könnten, den Standardtarif wählen. Der Standardtarif zeichnet sich dadurch aus, dass die beinhalteten Leistungen bei allen privaten Krankenversicherungen identisch sind, mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen und der Beitrag nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstbeitrag gesetzlicher Krankenversicherungen.
Im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich in der Praxis dennoch meist ein umfangreicheres Leistungsspektrum. Wechselt der Versicherungsnehmer in den Standardtarif, werden seine Alterungsrückstellungen in aller Regel vollständig angerechnet, wobei die gesamte Versichertengemeinschaft die Differenz trägt, wenn die Beiträge weiter erhöht werden müssen, als dies die gesetzliche Grenze vorsieht. Trotz des niedrigeren Tarifs bleibt der Versicherungsnehmer Privatpatient und behält die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Künftig wird der Standardtarif, als Konsequenz der Gesundheitsreform 2006, durch den sogenannten Basistarif ersetzt, wobei sich zwei wesentliche Veränderungen ergeben. Zum einen kann jeder privat Versicherte innerhalb der ersten sechs Monate und jeder freiwillig gesetzlich Versicherte den Standradtarif wählen.
Allerdings lohnt sich hierbei ein Versicherungs- und Tarifvergleich, da bei den privaten Krankenversicherungen auch die Möglichkeit besteht, den Beitrag beispielsweise durch eine höhere Selbstbeteiligung zu senken. Zum anderen findet zwar nach wie vor eine Gesundheitsprüfung statt, allerdings kann die private Krankenversicherung den Antrag für die Versicherung in diesem Tarif auch trotz bestimmter Vorerkrankungen und dem damit verbundenen höheren Risiko nicht mehr ablehnen.