31
May
2009

Was ist billiger Gebrauchtwagen oder Neuwagen?

Freigeschaltet durch admin um 17:46 Categorie: Fahrzeuge, Fahrzeughandel

Gerade jetzt, während der Finanzriese, überlegten sich Politiker die so genannte Abwrack-Prämie einzuführen. Die beinhaltet jedoch nicht der Kauf eines Gebrauchtwagen, sondern der Kauf eines Neuwagen. Das alte Auto wird im Zuge der Abwrack-Prämie zu Schrott verarbeitet und erst wenn man nachwiesen kann, dass das alte Auto verschrottet wurde bekommt man auch die Abwrackprämie. Aber viele Leute entscheiden sich trotzdem lieber für einen Gebrauchtwagen, da dieser in der Regel doch noch billiger ist. Der Fahrzeughandel des Vertrauens sollte dabei angesprochen werden, denn dieser kümmert sich um alles, was mit der Abwrack-Prämie zu tun hat, inklusive der Verschrottung des alten Autos. Dort kann man sich dann auch beraten lassen, ob ein Gebrauchtwagen nicht doch günstiger für einen wäre als ein Neuwagen.

Wenn man sich dann dafür entscheiden sollte, sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen, so muss man mit den verschiedensten Mängeln rechnen. Es gibt dabei auch öfter so genannte Standartmängel, die in unterschiedlicher Häufigkeit auftreten können. Die für einen Gebrauchtwagen typische Mängel sind wohl der Verschleiß verschiedener Teile, wie zum Beispiel der Motor durch eventuelles Tuning. Auch kann das Auto schon einen Unfall gehabt haben, wobei man dann allerdings von einem so genannten Unfallwagen spricht. Wenn man sich einen Gebrauchtwage in einem Fahrzeughandel kauft, gibt es für diese in den meisten Fällen ein Gutachten, das erstellt wird, damit der Käufer sich vor dem Kauf über das Auto informieren kann. In diesem Gutachten stehen alle Mängel und Schäden, die der Gebrauchtwagen aufweist. Die meisten Fahrzeughandel tun dies auch, denn gern gesehen wird das beim Kunden auf jeden Fall.

Wer sich allerdings dazu entscheidet sich einen Gebrauchtwagen bei einem Privatmann zu kaufen, der kann wohl nicht erwarten, dass dieser für das Auto ein Gutachten besitzt, in dem alle Mängel und Schäden aufgezeichnet stehen. Wenn man als sich als Käufer das Auto aber ansehen möchte und verlangt, dass dieser Privatmann alle Mängel und Schäden mitteilt, isst dieser auch Gesetzlich verpflichtet dies zu tun. Der Verkäufer muss dann eine wahrheitsgemäße Aussage über die Mängel von dem Gebrauchtwagen machen. Aber auch der Verkäufer hat die Möglichkeit sich bei einem Verkauf eines Gebrauchtwagens abzusichern, in dem er sich einfach ein Gutachten erstellen lässt. Somit hat dieser dann alle Schäden und Mängel schon im Vorfeld aufgelistet und das heißt, dass der Käufer des Gebrauchtwagens den Verkäufer für spätere Mängel nicht Haftbar machen kann.